Nachdem das Bewusstsein der Bevölkerung für naturnah produzierte Lebensmittel ständig wächst, Konsumenten wissen möchten, wo ihr Essen herkommt sowie ein eigener Garten der Traum Vieler ist wurde die Idee eines Gemeinschaftsgartens geboren. Dieses Angebot richtet sich vorwiegend an HobbygärtnerInnen, die ihren Traum vom eigenen Garten verwirklichen wollen aber nicht die Möglichkeit haben, einen Schrebergarten zu pachten.
Neu ist dieses Konzept freilich nicht, gibt es doch schon einige gut funktionierende Angebote. Dieser Garten soll als Erweiterung des bestehenden Angebots betrachtet werden, nicht als Konkurrenz.
Ablauf
Wir stellen einen Acker zur Verfügung, bereiten ein Saatbeet professionell vor und unterteilen das Feld dann in Parzellen mit vorgegebener Größe. Diese werden voraussichtlich Anfang April (je nach Witterungsverlauf im Frühjahr) an die zukünftigen BewirtschafterInnen übergeben. Ab diesem Zeitpunkt kann nach Belieben gepflanzt, gejätet, geerntet, gegossen usw. werden. Im Spätherbst endet schließlich die Saison, die Parzellen werden zurückgegeben und in der nächsten Saison neu verteilt, wobei bestehende Pächter bevorzugt berücksichtigt werden.
Bewirtschaftungskriterien
Wir setzen voraus, dass die Bewirtschaftung möglichst naturnah erfolgt. Ein Anhaltspunkt sind dabei die Bestimmungen der aktuell gültigen EU-Bio-Verordnungen (VO (EG) 834/2007 und 889/2008 bzw. ab 1.1.2022 die VO (EU) 2018/848) (nachzulesen im Rechtsinformationssystem der Europäischen Union. Auf einen Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln sowie mineralischen N-Düngern muss auf jeden Fall verzichtet werden. Mögliche Betriebsmittel, die eingesetzt werden dürfen, können im Betriebsmittelkatalog idgF. nachgelesen werden. Details dazu gerne auf Nachfrage.